Beratung zum Schutz vor verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, Scheinwerkvertrag oder Fallschirmlösung
Mein Auftraggeber beschäftigt ca. 700 Mitarbeiter auf Basis von Dienst- bzw. Werkverträgen bei seinen Kunden. Speziell im Bereich Maintenance bestehen manche der Aufträge bereits seit mehreren Jahrzehnten.
Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat der Gesetzgeber im April 2017 die Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflicht von Arbeitnehmerüberlassungen eingeführt. Damit soll das Ziel erreicht werden, verdeckte Arbeitnehmerüberlassungen sanktionieren zu können und Scheinwerkverträge zu verhindern.
Mein Auftrag besteht darin, Risiken von Scheinwerkverträgen in bestehenden Aufträgen zu analysieren und zu minimieren, ohne dabei natürlich die Kundenunternehmen über das unbedingt erforderliche Maß hinaus zu „belästigen“.
Was ist ein echter Werkvertrag?
Der Gesetzgeber schreibt keine klaren Kriterien zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen vor. Was zählt, ist das Bild, das eine Gesamtbetrachtung der Beschäftigungsform liefert, wobei in der Regel ein besonderes Augenmerk auf die Eingliederung der Mitarbeiter der Fremdfirma in den Betrieb des Auftraggebers, die Weisungskette und die Auftragsbeschreibung gelegt wird.
Um mir ein erstes Bild zu verschaffen, habe ich die Schriftform aller Aufträge analysiert und Interviews mit den Profitcenterverantwortlichen geführt. Mein Auftraggeber verfügt über kein zentrales Auftragsmanagement, so daß die Qualität der jeweiligen Schriftform in der Verantwortung der einzelnen Profitcenter liegt. Die Bandbreite der Form und Vollständigkeit der vorhandenen, schriftlichen Verträge war dementsprechend vielseitig.
Konkretisierungen, Zuordnung von Verantwortlichkeiten, Weisungsrecht
Ich habe 37 Aufträge mit Handlungsbedarf unterschiedlicher Ausprägung in der Schriftform, aber auch in der Umsetzung im „täglichen Leben des Auftrages“ identifiziert. Die Handlungsfelder wiederholten sich in verschiedenen Aufträgen und ließen sich im Rahmen einer ABC-Analyse gruppieren. Pragmatische Lösungsansätze waren beispielsweise die Übertragung von Verantwortungen und Handlungsfreigaben an Vorarbeiter, Verdeutlichung der Weisungswege und konkrete Benennung von Auftragsverantwortlichen und Vertretungen.
Nicht alle Maßnahmen ließen sich umsetzen, ohne die Kunden zu involvieren. So wurden beispielsweise gemeinsame Absichtserklärungen formuliert um den Inhalt von Gewerken zu konkretisieren oder Form bzw. Layout von Arbeitsnachweisen angepasst. Zur Überraschung einiger Profitcenterverantwortlichen haben sich die Kundenunternehmen keinesfalls belästigt gefühlt sondern eigenen Bedarf an Sicherheit vor Scheinwerkverträgen bekundet. Dennoch hat die Umsetzung des Projektes, gemessen vom ersten Gespräch bis zur Umstellung des letzten Auftrages, aufgrund der vielen erforderlichen externen Gesprächstermine mit den Kundenunternehmen insgesamt 15 Monate gedauert.